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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Mit der Bestellung bei Lesage Bier BV erklären sich die Kunden mit den nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen einverstanden. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten als vom Kunden bekannt und akzeptiert. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen müssen in einem gesonderten Dokument ausdrücklich angegeben werden.

2. NUTZUNGSGARANTIE
Alle Getränke werden unter der Bedingung verkauft, dass sie unverfälscht und fachgerecht und unter ihrem ursprünglichen Namen verwendet werden. Für Getränke in Fässern gilt eine Garantie von einem Monat, Getränke in Flaschen für zwei Monate ab Lieferung.

3. ANNAHME UND BESCHWERDEN
Die Quittung gilt als Annahme. Darüber hinaus ist der Käufer für alle Getränke und Verpackungen allein verantwortlich. Alle Reklamationen müssen innerhalb der Garantiefrist schriftlich erfolgen. De Lesage Bier BV kann nur verpflichtet sein, die mangelhafte Ware zu ersetzen, ohne dass der Käufer oder jemand anderes, aus welchem ​​Grund auch immer, eine andere Entschädigung verlangen kann.

4. Es ist unserem Personal untersagt, volle oder leere Ware mit dem Gabelstapler des Kunden zu be- oder entladen. Wenn der Kunde unser Personal auffordert, seinen Gabelstapler dennoch zu benutzen, geschieht dies ausschließlich auf Risiko des ersteren und außerhalb der Verantwortung von Lesage Bier BV.

5. Wir lehnen jede Verantwortung für Unfälle ab, die bei der Verwendung unserer Ausrüstung (Fässer, Flaschen, Behälter, Paletten usw.) auftreten können.

6. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen werden, obwohl sie nach Möglichkeit genau eingehalten werden, als Anhaltspunkt angegeben und können nicht als vertraglich vereinbart werden.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind in bar (am Rechnungsdatum) ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Zusendung der Rechnung dient als Mahnung zur Zahlung. Die Rechnung gilt ohne schriftlichen Protest innerhalb von acht Tagen nach Versand der Rechnung als anerkannt. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbegleichung der Schuld am Fälligkeitstag ohne schwerwiegende Gründe erhöht sich der Schuldsaldo auch bei Einräumung von Nachfristen nach fruchtloser Inverzugsetzung um 10 % mit mindestens € 75,- . Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind vom Fälligkeitstag bis zur vollständigen Zahlung kraft Gesetzes und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 12% pro Jahr zu zahlen. Die Nichtzahlung unserer Rechnungen und/oder Wechsel führt zur sofortigen Fälligkeit aller anderen fälligen Beträge und gibt uns das Recht, alle offenen Bestellungen zu stornieren oder auszusetzen.

8. ANSPRUCH ERHÖHEN
Die garantierte Verpackung muss in gleicher Form und Zusammensetzung zurückgegeben werden. Sie darf niemandem als Garantie gegeben werden und darf nicht zugunsten anderer Personen gepfändet werden. Im Falle einer Rückgabe muss Lesage Bier BV dem Käufer niemals mehr Kaution zurückzahlen, als die gesamte Anzahlung, die sie von ihm erhalten hat. Die Käufer sind für die erhaltene Leergut voll verantwortlich. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Lesage Bier BV behalten wir uns das Recht vor, die Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Pfand für nicht zurückgegebenes Leergut zu berechnen.

9.PREIS
Alle Getränke werden zum Tagespreis gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste verkauft.

10. Die gelieferten Produkte (sowohl das Leergut, die Bierfässer, die sonstigen Getränke als auch die sonstigen Produkte) bleiben auch im Konkursfall bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und ggf Erhöhungsklausel, das ausschließliche Eigentum von Lesage Bier BV. Unbeschadet dieses Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde jede Gefahr, gleich welcher Art, auch im Falle höherer Gewalt.

11. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung im Falle einer Insolvenz, einer offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit oder einer Änderung der Rechtslage des Käufers als aufgelöst zu betrachten.

12. RECHTLICHE ANSPRÜCHE
Für alle Rechtsansprüche sind ausschließlich die Gerichte in Dendermonde zuständig. Die Erhöhungsklausel berührt nicht Gerichtskosten, Anwaltskosten und Aufwandsentschädigungen.

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